Testamentsvollstreckung

Wenn es anders kommt, als gedacht!

Testamentsvollstreckung

Wir nehmen Ihnen den Ballast der Erbauseinandersetzung ab und regeln alles für Sie.

So wird der letzte Wille umgesetzt

In der Praxis kommt es immer dann zu Konflikten, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat und die gesetzliche Erbfolge bei mehreren Erben eintritt.

Es entstehen Erbengemeinschaften, deren Personen unterschiedliche Interessen verfolgen. Fehlt es dem Nachlass an einem ausreichend hohen Anteil von Liquidität, so müssen Gegenstände oder Immobilien die eigengenutzt werden, veräußert werden, um den Nachlass zu teilen und die Erbschaftssteuer zu zahlen.

Bis sich die Erbengemeinschaft allerdings einig darüber ist, wie verfahren werden soll, geht sehr viel Zeit ins Land und die Spannungen innerhalb der Familie des Verstorbenen nehmen zu – der Familienfrieden ist in Gefahr! Da die Personen der Erbengemeinschaft auch eine gerichtliche Auflösung des Nachlasses erzwingen können, verschärft das die Situation für gewöhnlich.

Übertragen Sie die Aufgaben auf uns als Testamentsvollstecker. Wir nehmen Ihnen den Ballast der Erbauseinandersetzung ab und regeln alles für Sie.

Zum Schutz von behinderten Personen, Minderjährigen oder Vermögensteilen, kann es durchaus sinnvoll sein, einen Testamentsvollstrecker im Testament zu benennen, der sich um die Verwaltung, Vermächtnisvergabe und Abwicklung des Nachlasses kümmert.

Mit der Testamentsvollstreckung können Sie nicht nur die geordnete Abwicklung sicherstellen, sondern auch, dass der Nachlass von Schutzbefohlenen unter Verwaltungsvollstreckung gestellt wird.

Mit diesen Maßnahmen bestimmen Sie, wer Zugriff auf das Vermögen hat und wie es möglicherweise verwendet wird und nicht ein staatlich bestellter Betreuer oder Rechtspfleger, der weder Sie noch Ihren Familienverbund und die Familienverhältnisse kennt.

Unser Tipp

Überlassen Sie nichts dem Zufall. Regeln Sie Ihren Nachlass vielmehr nach den eigenen Wünschen, das bietet auch die Chance Vermächtnisse auszusprechen und Vermögen außerhalb der potentiellen Erben zu übertragen.

Dank Ihrer Testamentserstellung mit Testamentsvollstreckungsvermerk helfen wir Ihnen, den Familienfrieden zu wahren und Ihr Vermögen zu sichern.

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